Die Bischöfliche Fachstelle Kinder, Jugend und Junge Erwachsene fördert in besonderer Weise Initiativen und Maßnahmen, die Jugendlichen religiöse Inhalte und geistliche Einblicke vermitteln wollen. Damit wird das Anliegen unterstützt, Kindern und Jugendlichen religiöse und spirituelle Erfahrungen zu ermöglichen und sie so an theologischen Inhalten oder Glaubensfragen zu interessieren.
Gefördert werden können sowohl Tagesveranstaltungen, als auch mehrtägige Veranstaltungen, die eine verbindliche Anmeldung seitens der Teilnehmenden erfordern. Inhaltlich müssen sie Kindern, Jugendlichen oder Jungen Erwachsenen eine geistlich-theologische Auseinandersetzung oder Erfahrung ermöglichen.
Dazu gehören beispielsweise
Ferienmaßnahmen und Wochenendfreizeiten werden nicht als religiöse Maßnahme bezuschusst.
Ausgeschlossen sind außerdem Maßnahmen der Sakramentenvorbereitung (Erstkommunion- und Firmvorbereitung). Solche Maßnahmen werden vom Referat Sakramente und Katechese gefördert. Der Antrag ist zu richten an: Nicolaus Klimek, Dezernat 1/II, Zwölfling 16,45127 Essen (Telefon: 0201/2204-280).
Ausgeschlossen sind auch Tage religiöser Orientierung (TrO) im Jugendhaus St. Altfrid, Essen-Kettwig und in der Jugendbildungsstätte Don Bosco, Hagen-Rummenohl. TrO werden durch die Übernahme der anfallenden Referentenhonorare direkt vom Bistum Essen unterstützt, eine weitere Finanzierung durch die Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene ist nicht möglich.
Antragsberechtigt sind:
Förderberechtigt sind Kinder und Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr sowie begleitende Leiter*innen und Referent*innen in angemessener Anzahl.
Förderungswürdige Veranstaltungen und Maßnahmen werden wie folgt abgerechnet (die Zahlen gelten pro Teilnehmer*in):
Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung) | 3,00 € |
1 Übernachtung (Fr/Sa oder Sa/So) | 8,50 € |
2 Übernachtungen | 13,00 € |
3 oder mehr Übernachtungen | 18,00 € |
Der Antrag enthält Thema, Kostenaufstellung und vermutete Teilnehmer*innenzahl der Maßnahme. Das Formular ist in jedem Fall von der/dem verantwortlichen Seelsorger*in bzw. Schulleiter*in zu unterzeichnen.
Anträge sollten grundsätzlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr noch gestellt werden.
Innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung müssen eine unterschriebene Teilnehmer*innenliste, ein Protokoll des tatsächlich durchgeführten Programms und ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Weitere Unterlagen (z.B. Rechnungskopien) sind nicht notwendig.
Erst nach Einreichung aller Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen. Eine Überweisung kann ausschließlich auf das Konto der Institution erfolgen, die die Maßnahme verantwortet (Pfarrei, Schule, Verband). Der Zuschuss wird über die Bistumskasse ausgezahlt.
Für Veranstaltungen mit katechetischem Charakter, die zur Vertiefung des Glaubenswissens dienen sollen, hält das Bistum Zuschüsse bereit.
Weitere Informationen findest du hier (PDF-Download).
Kontaktdaten:
Tel.: 0201 2204-481
Bischöfliches Generalvikariat
Zwölfling 16
45127 Essen
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