Juleica: Neue Regelungen

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neue Richtlinien und damit einige Änderungen und für die JuLeiCa – und damit gibt es ‎einige wichtige Änderungen.

Jugendleiter*in-Card (Juleica): Neue Regelungen
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist ein bundeseinheitlicher Ausweis für Ehrenamtliche in ‎der Jugendarbeit. Sie dient als Qualifikationsnachweis und Legitimation der Leiter*innen. ‎zudem wird mit der Juleica auch eine gesellschaftliche Anerkennung für ehrenamtliches ‎Engagement zum Ausdruck gebracht. Daher gibt es in vielen Städten Vergünstigungen für ‎Juleica-Inhaber*innen.‎
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der neue Ministerialerlass für die JuLeiCa – und damit gibt es ‎einige wichtige Änderungen, die beachtet werden sollten. Für den Erwerb der JuLeiCa gilt ‎ein Mindestalter von 16 Jahren und es ist eine Grundausbildung mit mindestens 35 ‎Zeitstunden erforderlich. Davon müssen mindestens 18 Stunden in Präsenz stattfinden, der ‎Rest (höchstens 50 %) kann online absolviert werden. Auch Online-Kurse müssen stets in ‎einer Gruppe und mit fachlicher Begleitung durchgeführt werden. Außerdem ist ein aktueller ‎Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen. ‎
Die Schulung umfasst wichtige Themen wie die Rolle und Aufgaben einer Jugendleitung, ‎Gruppenleitung, Methoden und Ziele der Kinder- und Jugendarbeit, rechtliche und ‎organisatorische Grundlagen, psychologische und pädagogische Aspekte sowie Kinderschutz ‎und Prävention sexualisierter Gewalt – letzteres ist nun verpflichtend.‎

Weitere Infos zur Juleica und zur Verlängerung der JuLeiCa findet du auf der ‎Website des BDKJ Diözesanverbandes

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