Jugendleiter*in-Card (Juleica): Neue Regelungen
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist ein bundeseinheitlicher Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Sie dient als Qualifikationsnachweis und Legitimation der Leiter*innen. zudem wird mit der Juleica auch eine gesellschaftliche Anerkennung für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck gebracht. Daher gibt es in vielen Städten Vergünstigungen für Juleica-Inhaber*innen.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der neue Ministerialerlass für die JuLeiCa – und damit gibt es einige wichtige Änderungen, die beachtet werden sollten. Für den Erwerb der JuLeiCa gilt ein Mindestalter von 16 Jahren und es ist eine Grundausbildung mit mindestens 35 Zeitstunden erforderlich. Davon müssen mindestens 18 Stunden in Präsenz stattfinden, der Rest (höchstens 50 %) kann online absolviert werden. Auch Online-Kurse müssen stets in einer Gruppe und mit fachlicher Begleitung durchgeführt werden. Außerdem ist ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen.
Die Schulung umfasst wichtige Themen wie die Rolle und Aufgaben einer Jugendleitung, Gruppenleitung, Methoden und Ziele der Kinder- und Jugendarbeit, rechtliche und organisatorische Grundlagen, psychologische und pädagogische Aspekte sowie Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt – letzteres ist nun verpflichtend.
Weitere Infos zur Juleica und zur Verlängerung der JuLeiCa findet du auf der Website des BDKJ Diözesanverbandes