AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bistums Essen

für Veranstaltungsangebote der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene (ein- und mehrtägige Veranstaltungen, Schulworkshops, Qualifizierungsmaßnahmen u.ä.)

 

I. Rechtliche Organisation der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene im Bistum Essen

Die Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene im Bistum Essen (im folgenden Abteilung genannt) ist eine Abteilung des Bischöflichen Generalvikariats des Bistums Essen. Sie ist rechtlich unselbständig. Vertragspartner/Anspruchsgegner ist daher das Bistum Essen (Zwölfling 16, 45127 Essen).

Die Mitarbeitenden der Abteilung vertreten in ihrem Aufgabenbereich das Bistum Essen bzw. sind dessen Erfüllungsgehilfen. In diesen AGB wird daher einheitlich der Begriff „Abteilung“ verwendet, auch wenn rechtlich Leistungen des Bistums Essen gegeben sind.

Erklärungen gegenüber der Abteilung sind unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten abzugeben:
Postanschrift: Bistum Essen, Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene, Zwölfling 16, 45127 Essen oder

E-Mail: jugend@Bistum Essenbistum-essenBistum Essen..de

 

II. Geltungsbereich, fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungsangebote der Abteilung (im Folgenden: Vertrag).

(2) Andere als diese AGB werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn das in diesen AGB bestimmt oder mit dem Kunden vereinbart ist.
Finden Veranstaltungen in Gebäuden statt, wird die dort geltende Hausordnung Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt entsprechend für Ordnungen von für Veranstaltungen genutzte Flächen (z.B. Campingplatzordnung). Für Orte, an denen die Abteilung Veranstaltungen durchführt (z.B. Gebäude oder Teile davon, Plätze), geltende Benutzungsregelungen (z.B. Hausordnungen, Campingplatzordnungen) gelten auch unter diesem Vertrag.

 

III. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch das Angebot der Abteilung und die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

Kein Angebot der Abteilung in diesem Sinne sind entsprechende Veröffentlichungen der Abteilung z.B. auf deren Homepage, in Broschüren, Flyern oder anderen Medien.

(2) Die Abteilung unterbreitet dem Kunden auf dessen Anfrage ein Angebot, das zeitlich befristet sein kann. Der Vertrag zwischen der Abteilung und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt und dies im Falle einer Fristsetzung der Abteilung für die Annahme des Angebots innerhalb der gesetzten Frist geschieht.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist zur Annahme des Angebots ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Abteilung.

(3) Die Annahme des Angebots erfolgt in Text- oder Schriftform (§§ 126, 126 b BGB).

(4) Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Abteilung zustande, erhält der Kunde darüber eine Bestätigung der Abteilung.

 

IV. Leistungen, Preise, Zahlungen

(1) Die von der Abteilung geschuldeten Leistungen vereinbaren die Abteilung und der Kunde individuell (vertraglich vereinbarte Leistung).

(2) Die Abteilung ist nicht verpflichtet, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Die Preise lassen sich der Veröffentlichung zu der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind örtlich anfallende Abgaben etc. (z.B. Kurtaxen), die der Kunde selbst zu zahlen hat.

(4) Die Anpassung der Preise nach Vertragsschluss behält sich die Abteilung vor.

(5) Beschafft die Abteilung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden Leistungen Dritter, trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten. Die Abteilung behält sich vor, die dafür erforderlichen Verträge in Vertretung, im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen.

(6) Zahlungen sind mit dem Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rechnung, gerät er in Verzug.

 

V. Rücktritt/Kündigung

(1) Für beide Vertragsparteien bestimmt sich das Recht zum Rücktritt/zur Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.

(2) Der Kunde hat den Rücktritt/die Kündigung in Textform zu erklären. Die Erklärung ist an die Abteilung unter Verwendung der unter I. angegebenen Kontaktdaten zu richten.

(3) Wurde für die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rechts zur Kündigung/zum Rücktritt eine Frist vereinbart, erlischt das vereinbarte Recht zur Kündigung/zum Rücktritt mit Ablauf dieser Frist. Bei Kündigung des Vertrages/Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden nach dem Ablauf der dazu vereinbarten Frist bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarten Preise auch dann zu zahlen hat, wenn er die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

(4) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Für die Abteilung liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

  • der Kunde bei der Buchung der Veranstaltung irreführende oder falsche Angaben über für die Abteilung für den Abschluss des Vertrages wesentliche Tatsachen macht oder der Kunde schuldhaft solche wesentlichen Tatsachen verschweigt. Wesentliche Tatsachen in diesem Sinne sind für die Abteilung insbesondere
    • die Identität des Kunden;
    • die Zahlungsfähigkeit des Kunden;
    • der Zweck der Teilnahme des Kunden (insbesondere das Verschweigen der Tatsache, dass es sich bei dem Kunden um eine politische Vereinigung handelt);
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass aus in dem Kunden liegenden Gründen der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Abteilung/des Bistums Essen in der Öffentlichkeit gefährdet wird, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Abteilung zuzurechnen ist;
  • der Kunde für die Veranstaltung und/oder Teile davon vereinbarte Vorauszahlungen auf den vereinbarten Preis nicht innerhalb der dazu vereinbarten Frist leistet;
  • bei einer Veranstaltung der Abteilung, die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
  • der Kunde und/oder Personen, für die er Leistungen der Abteilung gebucht hat, und/oder Personen, die unter der Aufsicht des Kunden stehen, vertragliche Pflichten schwerwiegend verletzen oder schwerwiegend gegen die Hausordnung verstoßen;
  • höhere Gewalt und/oder vom Abteilung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn die Abteilung gemäß Regelung IV. Abs. 4 von ihrem Recht zur Anpassung der Preise nach Vertragsschluss Gebrauch macht. (Eine Kündigung des Kunden allein aus diesem Grund hat die Abteilung zu vertreten.)

Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinn begründet auch den Rücktritt der Abteilung von dem Vertrag.

(5) Die Abteilung berechnet für den Fall, dass die Kündigung/der Rücktritt nicht von der Abteilung und/oder deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, die Preise für aufgrund der Kündigung/des Rücktritts nicht in Anspruch genommene Leistungen wie folgt:

a) Individualbuchungen (max. zwei Personen)

  • kostenfrei: Kündigung/Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
  • 20 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 59. Tag bis 40. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 50 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 39. Tag bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 75 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 14. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 90 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum vertraglichen Ende des Leistungszeitraums, wenn die Reise nicht angetreten wird oder bei Teilkündigungen, die zur zeitlichen Verkürzung der Leistungen der Abteilung führen.

b) für Gruppenbuchungen (ab 3 Personen; gilt für Rücktritt/Kündigung der gesamten Gruppe wie für Rücktritt/Kündigung durch einzelne Teilnehmende der Gruppe)

  • kostenfrei: Kündigung/Rücktritt bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
  • 20 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 99. Tag bis 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 50 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 89. Tag bis 40. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 75 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 39. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
  • 90 % des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum vertraglichen Ende des Leistungszeitraums, wenn die Reise nicht angetreten wird oder bei Teilkündigungen, die zur zeitlichen Verkürzung der Leistungen der Abteilung führen.

c) Der Abschluss des Vertrages zu einem Zeitpunkt innerhalb der vorstehend bestimmten Zeiträume lässt die vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Für die Bemessung der für die oben genannten Schadenspauschalen maßgeblichen Zeiträume ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungs-/Rücktrittserklärung des Kunden bei der Abteilung abzustellen.

(7) Von dem so berechneten Anspruch der Abteilung in Abzug zu bringen ist dasjenige, was die Abteilung infolge der (teilweisen) Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere anderweitige Vermietung der Zimmer/Veranstaltungsräume) erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(8) Der Abteilung bleibt es unbenommen, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anspruch der Abteilung reduziert sich gegebenenfalls entsprechend.

(9) Der Kunde kann aus dem berechtigten Rücktritt/der berechtigten Kündigung der Abteilung keine Schadenersatzansprüche gegen die Abteilung herleiten, soweit sich ein solcher Schadenersatzanspruch nicht aus § 651 n BGB ergibt.

           

VI. Konsum von Rauschmitteln

(1) Für den Konsum von Rauschmitteln, namentlich Alkohol, Tabak und Cannabis, bei Veranstaltungsangeboten der Abteilung sind die örtlich geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere Gesetze (namentlich das Jugendschutzgesetz), Haus- und Platzordnungen. Soweit diese nicht entgegenstehen, gilt das Folgende:

(2) Bei Veranstaltungsangeboten der Abteilung ist der Konsum von jeder Form von Cannabis, Alkohol und/oder Tabak untersagt.

(3) Der Konsum von Alkohol ist bei Veranstaltungsangeboten der Abteilung ausnahmsweise erlaubt, wenn

  • der Konsum bei Veranstaltungsangeboten oder Teilen davon erfolgt, die die Teilnehmenden frei gestalten können (Freizeit einschließlich Feste) und
  • das Jugendschutzgesetz nicht entgegensteht.

(4) Der Konsum von Tabak ist bei Veranstaltungsangeboten der Abteilung ausnahmsweise erlaubt, wenn

  • der Konsum bei Veranstaltungsangeboten oder Teilen davon erfolgt, die die Teilnehmenden frei gestalten können (Freizeit) und
  • der Konsum ausschließlich auf eigens dafür ausgewiesenen Flächen oder in entsprechenden Räumlichkeiten erfolgt und
  • das Jugendschutzgesetz nicht entgegensteht.

(5) Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorschriften zum Konsum von Rauschmitteln stellt einen wichtigen, die außerordentliche Kündigung (den Rücktritt) rechtfertigenden Grund dar (vgl. Regelung V.) und führt zur umgehenden Beendigung der Teilnahme an dem Veranstaltungsangebot der Abteilung.

 

VII. Haftung

(1) Handelt es sich bei den Veranstaltungen um Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB, bei denen die Abteilung Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB ist, haftet die Abteilung wie folgt:

a) Die Haftung der Abteilung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit nicht der Kunde den Schaden herbeigeführt hat.

b) Das Gleiche gilt für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Abteilung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung.

c) Die Haftung der Abteilung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden bei Fremdleistungen ist ausgeschlossen. Fremdleistungen sind solche, die ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so deutlich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der bei der Abteilung gebuchten Leistungen sind (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs und Zielort).

(d) Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse (z.B. § 651p Abs. 3 BGB) gelten neben den vorstehenden Regelungen.

 

(2)  In allen übrigen Fällen haftet die Abteilung wie folgt:

a) Die Abteilung haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Abteilung, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Abteilung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

b) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

c) Die Haftung der Abteilung für Datenverlust ist beschränkt auf den Wiederherstellungs­aufwand, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre, es sei denn, die andere Vertragspartei kann beweisen, dass der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre.

(3)   Die Haftung der Abteilung ist weder beschränkt noch ausgeschlossen bei

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Übernahme von Garantien durch die Abteilung;
  • arglistigem Verschweigen von Mängeln durch die Abteilung, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen;
  • sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4)   Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Abteilung.

 

VIII. Verjährung, Aufrechnung

(1) Ansprüche gegen die Abteilung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung. Das gilt nicht für die Verjährung von

  • Schadenersatzansprüchen;
  • sonstigen Ansprüchen, die auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch die Abteilung, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • Ansprüchen im Sinne der §§ 651i Abs. 3, 651j BGB.

(2) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Abteilung aufrechnen. Das gilt nicht, wenn die Forderung des Kunden auf einem konnexen Leistungsanspruch des Kunden beruht, dessen Nichterfüllung das Recht zur Zurückbehaltung für den Kunden gegenüber der Abteilung begründen würde.

 

IX. Datenschutz

Bei der Bearbeitung der Anfragen der Kunden werden Daten der Kunden verarbeitet. Gleiches gilt für die Daten dritter Personen, insbesondere bei vertraglichen Leistungen, die nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber Dritten zu erbringen sind (z.B. Gruppen- und Familienreisen). Der Datenschutz genießt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nach den Maßgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG, z. B.: www.katholisches-datenschutzzentrum.de => Recht => Erzbistümer und Bistümer => Bistum Essen => KDG und KDG-Durchführungsverordnung der Diözese Essen) geschützt. Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben datenschutzrechtliche Ansprüche gegen und datenschutzrechtliche Rechte gegenüber dem Bistum Essen, die der Datenschutzerklärung zu entnehmen sind, die dem Internetauftritt der Abteilung (www.jugendimbistumessen.de) zu entnehmen sind.

 

X. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die betreffenden gesetzlichen Vorschriften.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

 

XI. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, vgl. § 13 BGB) haben das folgende Widerrufsrecht:

       

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bistum Essen, Zwölfling 16, 45127 Essen, Tel.: 0201 2204 269, jugend@bistum-essen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Zum Widerrufen des Vertrages befindet sich in der Downloadversion das entsprechende Formular.)

 

Essen, 14.06.2024

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