Die Jugendpastoral im Bistum Essen ist vielfältig und immer am Leben der jungen Menschen ausgerichtet. Sie wird verantwortet von ehrenamtlich engagierten Personen sowie von hauptberuflichen Mitarbeitenden, von jungen - oftmals noch selbst zur Zielgruppe gehörenden - Menschen ebenso wie von denen, die auf mehr Lebenserfahrung zurückblicken können und diese in ihr Engagement mit Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen einbringen.
Die Diözesanebene des Bistums fördert die jugendpastoralen Akteure auf unterschiedliche Weise. Ein Aspekt die wertvolle Arbeit vieler Engagierter zu unterstützen, ist die finanzielle Förderung von Aktionen, Projekten oder ähnlichen, meist einmaligen Anlässen. Hierzu stehen in der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene des Bischöflichen Generalvikariates Fördermittel bereit, die nach den folgenden Richtlinien beantragt werden können.
Förderfähige Maßnahmen
a) Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene. Hierzu gehören zum Beispiel:
Die Maßnahmen müssen den Grundlinien "Missionarische Jugendpastoral" und dem Zukunftsbild des Bistum Essen sowie den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (09/2021) entsprechen. Zudem gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit u.a. im Kontext des Umweltschutzes. Dies bedeutet, dass insbesondere Anträge zur Förderung von Anschaffungen auf den Aspekt der Nachhaltigkeit geprüft werden.
b) Gefördert werden zudem Initiativen und Maßnahmen der Glaubenskommunikation für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene. Damit wird das Anliegen unterstützt, Kindern und Jugendlichen und Jungen Erwachsenen religiöse und spirituelle Erfahrungen zu ermöglichen und so ihr Interesse an theologischen Inhalten und Glaubensfragen zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel:
Gefördert werden Tagesveranstaltungen ebenso wie mehrtägige Veranstaltungen, insofern sie eine dauerhafte verbindliche Teilnahme der jungen Menschen voraussetzen und eine eindeutig geistlich-theologische Auseinandersetzung oder Erfahrung ermöglichen. Letzteres muss dabei aus dem Programm eindeutig hervorgehen.
Die unter a) und b) genannte Auflistung ist nicht abschließend.
Gefördert werden Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr sowie diese begleitende Leiter*innen und Referent*innen in angemessener Anzahl.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
Die Antragsstellenden müssen die Präventions- und Interventionsordnung des Bistum Essen anerkennen und bei der Antragsstellung bestätigen, dass sie die darin beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Ausschluss von der Förderung
Von einer Förderung sind insbesondere solche Maßnahmen ausgeschlossen, die aus anderen Fördermitteln des Bistums Essen bezuschusst werden.
Hierzu gehören u. a.:
Weiterhin sind von der Förderung ausgeschlossen:
Art und Höhe der Förderung
Projekte, Veranstaltungen und Anschaffungen:
Eine Förderung ist bis zu 85% der Kosten möglich. Ein Eigenanteil von min. 15 % ist erforderlich. Nach Möglichkeit sind andere Zuschüsse zu nutzen. Andere Zuschüsse sind in Abzug zu bringen und anzugeben. Diese weiteren Zuschüsse können als Eigenanteil gewertet werden.
Die Fördersumme ist auf 2500,- € pro Antrag begrenzt (bei Schulen zusätzlich pro Kalenderjahr).
Initiativen und Maßnahmen der Glaubenskommunikation:
Eine Förderung erfolgt pauschal je Teilnehmer*in. Der Förderbetrag bestimmt sich aus der Dauer der Veranstaltung bzw. der Anzahl der Übernachtungen.
Veranstaltungen und Maßnahmen werden wie folgt abgerechnet: (Förderung je Tn)
Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung) | 4,00 € | |
1 Übernachtung (Fr/Sa oder Sa/So) | 9,00 € | |
2 Übernachtungen | 15,00 € | |
3 oder mehr Übernachtungen | 20,00 € |
Antrag
Die Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare können hier auf der Seite abgerufen werden. Eine Bearbeitung und Beantwortung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Das Antragsformular mit Anerkennung der rechtlichen Belehrung muss in digitaler Form an die Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene gesendet werden. Mail: jugendfoerderung@ bistum-essen .de
Der Antrag wird von der für die Vergabe der Fördermittel eingerichteten Arbeitsgruppe entsprechend den Vergaberichtlinien geprüft und entschieden.
Bei Anträgen auf Förderung von Maßnahmen der Glaubenskommunikation ist zudem die geplante Anzahl der Teilnehmer*innen anzugeben. Förderanträge für diese Maßnahmen benötigen die Unterschrift eines*r verantwortlichen Seelsorgers*in (pastorale*r Mitarbeiter*in, Jugendverbandsseelsorger*in bzw. Geistliche Leitung, Schulseelsorger*in) oder des*r Schulleiters*in.
Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Konto der Institution, welche die Maßnahme verantwortet (Pfarrei, Schule, Verband). Auf Konten von Privatpersonen wird nicht ausgezahlt.
Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Gleiches gilt für die Bewilligung der Förderung.
Alle Unterlagen zur Abrechnung der Maßnahme sind zusammen mit der Anforderung der Auszahlung der Förderung innerhalb von 8 Wochen nach dem im Antrag angegebenen Datum der Durchführung der Maßnahme abzurechnen. Es gilt die im Bewilligungsbescheid angegebene Frist zur Einreichung. Bei Förderungen, die bis zur Einreichungsfrist nicht abgerufen werden, entfällt die Förderzusage.
Die erforderlichen Nachweise sind nach der Durchführung der Maßnahme in digitaler Form bei der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene einzureichen. Mail: jugendfoerderung@ bistum-essen .de
Folgende Nachweise werden benötigt:
Für Maßnahmen der Glaubenskommunikation werden zudem benötigt:
Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Durchführung der Maßnahme und der Einreichung aller erforderlichen Nachweise innerhalb der angegebenen Frist. Auf Antrag ist die Auszahlung eines Vorschusses möglich.
Die Empfänger der Förderung verpflichten sich, unter Anwendung des Corporate Design und des Logos „Jugend im Bistum Essen“ den Förderer bei Werbung und Durchführung zu nennen. Dies erfolgt u.a. durch die Angabe „Die Veranstaltung wird gefördert durch Jugend im Bistum Essen“ auf Plakaten, Flyern u. ä.
Das zu verwendende Logo wird mit dem Bewilligungsbescheid per Mail zugesandt.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung nach diesen Richtlinien durch das Bistum Essen besteht nicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung liegt bei der fördernden Stelle.
Die Maßnahmen dürfen mit dieser Förderung aus Kirchensteuermitteln nicht überfinanziert werden, gefördert wird maximal das Defizit.
Alle Gruppen und Personen bis 27 Jahre sowie zugehörige Gruppenleiter*innen aus dem Bistum Essen, die im Kontext der Jugendpastoral Übernachtungen in der Jugendbildungsstätte St. Altfrid buchen, erhalten einen Rabatt auf den Übernachtungspreis.
Die Vergabekomission besteht aus vier Kollegen*innen der Abteilung Kinder, Jugend und Jungen Erwachsenen, und einem Vertreter des BDKJ Diözesanverbandes. Die Geschäftsführung des Bereichs Pastoralentwicklung begleitet die Komission beratend.
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