Jugendfoerderung

Richtlinien

zur Förderung von Maßnahmen in der Kinder-, Jugend und Junge Erwachenen Pastoral

Die Jugendpastoral im Bistum Essen ist vielfältig und immer am Leben der jungen Menschen ausgerichtet. Sie wird verantwortet von ehrenamtlich engagierten Personen sowie von hauptberuflichen Mitarbeitenden, von jungen - oftmals noch selbst zur Zielgruppe gehörenden -  Menschen ebenso wie von denen, die auf mehr Lebenserfahrung zurückblicken können und diese in ihr Engagement mit Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen einbringen.

Die Diözesanebene des Bistums fördert die jugendpastoralen Akteure auf unterschiedliche Weise. Ein Aspekt die wertvolle Arbeit vieler Engagierter zu unterstützen, ist die finanzielle Förderung von Aktionen, Projekten oder ähnlichen, meist einmaligen Anlässen. Hierzu stehen in der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene des Bischöflichen Generalvikariates Fördermittel bereit, die nach den folgenden Richtlinien beantragt werden können.

                                                                  

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Förderfähige Maßnahmen

a) Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • besondere Projekte und Veranstaltung der Kinder und Jugendarbeit in den Gemeinden oder Verbänden und geistlichen Gemeinschaften
  • besondere Projekte in der Jugendsozialarbeit
  • außerordentliche Anschaffungen für die sog. Regelarbeit

Die Maßnahmen müssen den Grundlinien "Missionarische Jugendpastoral" und dem Zukunftsbild des Bistum Essen sowie den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (09/2021) entsprechen. Zudem gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit u.a. im Kontext des Umweltschutzes. Dies bedeutet, dass insbesondere Anträge zur Förderung von Anschaffungen auf den Aspekt der Nachhaltigkeit geprüft werden.

b) Gefördert werden zudem Initiativen und Maßnahmen der Glaubenskommunikation für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene. Damit wird das Anliegen unterstützt, Kindern und Jugendlichen und Jungen Erwachsenen religiöse und spirituelle Erfahrungen zu ermöglichen und so ihr Interesse an theologischen Inhalten und Glaubensfragen zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Maßnahmen, die der persönlichen Besinnung und religiösen Auseinandersetzung dienen (z.B. Oasentage, Besinnungstage, Meditationsseminare)
  • Fortbildungsveranstaltungen zu religiös-theologischen Fragen (z.B. Liturgie-Workshops, Bibeltage, Messdienerwochenenden mit inhaltlichem Schwerpunkt)
  • Wallfahrten, Taizè-Fahrten, Liturgische Nächte u. ä.

Gefördert werden Tagesveranstaltungen ebenso wie mehrtägige Veranstaltungen, insofern sie eine dauerhafte verbindliche Teilnahme der jungen Menschen voraussetzen und eine eindeutig geistlich-theologische Auseinandersetzung oder Erfahrung ermöglichen. Letzteres muss dabei aus dem Programm eindeutig hervorgehen.

Die unter a) und b) genannte Auflistung ist nicht abschließend.

Gefördert werden Kinder,  Jugendliche und Junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr sowie diese begleitende Leiter*innen und Referent*innen in angemessener Anzahl.

Wer kann einen Förderungsantrag stellen?

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:

  • Kinder- und Jugendgruppen in den Pfarreien des Bistums Essen
  • alle Gruppen der Jugendverbände im BDKJ-Diözesanverband Essen sowie geistliche Gemeinschaften im Bistum Essen
  • Einrichtungen der katholischen Jugendarbeit, Vereine und Initiativen im Bistum Essen, die Maßnahmen für Kinder, Jugend und Junge Erwachsene im Kontext der Jugendpastoral durchführen
  • Kinder- und Jugendgruppen der Gemeinden anderer Muttersprache im Bistum Essen
  • Schulen, die auf dem Gebiet des Bistums Essen ansässig sind
    • Schulklassen, Gruppen und Veranstaltungen in Trägerschaft von Schulen können ausschließlich Anträge für Initiativen und Maßnahmen der Glaubenskommunikation sofern diese nicht Tage religiöser Orientierung sind.). stellen
    • Die Fördersumme pro Schule ist auf 2500,- Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Antragsstellenden müssen die Präventions- und Interventionsordnung des Bistum Essen anerkennen und bei der Antragsstellung bestätigen, dass sie die darin beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Was wird nicht gefördert?

Ausschluss von der Förderung
Von einer Förderung sind insbesondere solche Maßnahmen ausgeschlossen, die aus anderen Fördermitteln des Bistums Essen bezuschusst werden.

Hierzu gehören u. a.:

  • Maßnahmen der Sakramentenvorbereitung und Maßnahmen mit explizit katechetischer Ausrichtung (z. B. im Rahmen der Erstkommunion- oder Firmvorbereitung)
  • Angebote der Tage religiöser Orientierung oder der Jugendpastoral in Natur- u. Erlebnispädagogik, welche in der Jugendbildungsstätte Jugendhaus St. Altfrid, Essen-Kettwig oder in der Jugendbildungsstätte Don Bosco, Hagen-Rummenohl gebucht und von den dortigen Mitarbeitenden durchgeführt werden.
    • Hier erfolgt bereits eine Förderung durch die Übernahme eines Teils der Kosten für die Programmangebote durch die Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene.

Weiterhin sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Kindergärten sowie Elterninitiativen u. ä.
  • Mitarbeitende der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene sowie Teams der Abteilung insofern sich der Förderantrag auf Angebote im Kontext der Abteilung bezieht (Ausschluss der Selbstförderung)
  • Schulen in bischöflicher Trägerschaft sowie hier eingesetzte hauptberufliche Schulseelsorger*innen
  • Ferien- und Wochenendfreizeiten
  • Ebenso sind Veranstaltungen ausgeschlossen die einer Doppelfinanzierung unterliegen. Eine Doppelfinanzierung liegt dann vor, wenn bereits ein Angebot zur gleichen Veranstaltung (bzw. im gleichen Zeitraum) vom Bistum Essen angeboten wird und somit sind solche Veranstaltungen von der Finanzierung auszuschließen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Art und Höhe der Förderung
Projekte, Veranstaltungen und Anschaffungen:
Eine Förderung ist bis zu 85% der Kosten möglich. Ein Eigenanteil von min. 15 % ist erforderlich. Nach Möglichkeit sind andere Zuschüsse zu nutzen. Andere Zuschüsse sind in Abzug zu bringen und anzugeben. Diese weiteren Zuschüsse können als Eigenanteil gewertet werden.
Die Fördersumme ist auf 2500,- € pro Antrag begrenzt (bei Schulen zusätzlich pro Kalenderjahr).

Initiativen und Maßnahmen der Glaubenskommunikation:
Eine Förderung erfolgt pauschal je Teilnehmer*in. Der Förderbetrag bestimmt sich aus der Dauer der Veranstaltung bzw. der Anzahl der Übernachtungen.
Veranstaltungen und Maßnahmen werden wie folgt abgerechnet: (Förderung je Tn)

  Tagesveranstaltungen (ohne Übernachtung)  4,00 €
  1 Übernachtung (Fr/Sa oder Sa/So)   9,00 €
  2 Übernachtungen    15,00 €
  3 oder mehr Übernachtungen          20,00 €

 

Wie sieht die Beantragung aus?

Antrag
Die Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare können hier auf der Seite abgerufen werden. Eine Bearbeitung und Beantwortung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Das Antragsformular mit Anerkennung der rechtlichen Belehrung muss in digitaler Form an die Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene gesendet werden. Mail: jugendfoerderung@Bistum Essenbistum-essenBistum Essen..de

Der Antrag wird von der für die Vergabe der Fördermittel eingerichteten Arbeitsgruppe entsprechend den Vergaberichtlinien geprüft und entschieden.

Bei Anträgen auf Förderung von Maßnahmen der Glaubenskommunikation ist zudem die geplante Anzahl der Teilnehmer*innen anzugeben. Förderanträge für diese Maßnahmen benötigen die Unterschrift eines*r verantwortlichen Seelsorgers*in (pastorale*r Mitarbeiter*in, Jugendverbandsseelsorger*in bzw. Geistliche Leitung, Schulseelsorger*in) oder des*r Schulleiters*in.

Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Konto der Institution, welche die Maßnahme verantwortet (Pfarrei, Schule, Verband). Auf Konten von Privatpersonen wird nicht ausgezahlt.

 

Verfahren nach Bewilligung der Förderung

Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Gleiches gilt für die Bewilligung der Förderung.
Alle Unterlagen zur Abrechnung der Maßnahme sind zusammen mit der Anforderung der Auszahlung der Förderung innerhalb von 8 Wochen nach dem im Antrag angegebenen Datum der Durchführung der Maßnahme abzurechnen. Es gilt die im Bewilligungsbescheid angegebene Frist zur Einreichung. Bei Förderungen, die bis zur Einreichungsfrist nicht abgerufen werden, entfällt die Förderzusage.
Die erforderlichen Nachweise sind nach der Durchführung der Maßnahme in digitaler Form bei der Abteilung Kinder, Jugend und Junge Erwachsene einzureichen. Mail: jugendfoerderung@Bistum Essenbistum-essenBistum Essen..de

Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Rechnungsbelege (Kopie) für Sachkosten u. ä.
  • kurzer Bericht mit 2 Bildern für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Datenschutzerklärung (Angabe, dass der eingereichte Bericht und die Fotos auf der Homepage und in den Social-Media-Kanälen der Jugend im Bistum Essen veröffentlicht werden dürfen)
  • Erklärung, dass die Maßnahme nicht überfördert wurde

Für Maßnahmen der Glaubenskommunikation werden zudem benötigt:

  • unterschriebene Teilnehmer*innenliste
  • Protokoll des tatsächlich durchgeführten Programms
  • Verwendungsnachweis

Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Durchführung der Maßnahme und der Einreichung aller erforderlichen Nachweise innerhalb der angegebenen Frist. Auf Antrag ist die Auszahlung eines Vorschusses möglich.

Die Empfänger der Förderung verpflichten sich, unter Anwendung des Corporate Design und des Logos „Jugend im Bistum Essen“ den Förderer bei Werbung und Durchführung zu nennen. Dies erfolgt u.a. durch die Angabe „Die Veranstaltung wird gefördert durch Jugend im Bistum Essen“ auf Plakaten, Flyern u. ä.
Das zu verwendende Logo wird mit dem Bewilligungsbescheid per Mail zugesandt.

 

Weitere Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung nach diesen Richtlinien durch das Bistum Essen besteht nicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung liegt bei der fördernden Stelle.

Die Maßnahmen dürfen mit dieser Förderung aus Kirchensteuermitteln nicht überfinanziert werden, gefördert wird maximal das Defizit.

Alle Gruppen und Personen bis 27 Jahre sowie zugehörige Gruppenleiter*innen aus dem Bistum Essen, die im Kontext der Jugendpastoral Übernachtungen in der Jugendbildungsstätte St. Altfrid buchen, erhalten einen Rabatt auf den Übernachtungspreis.

 

Die Vergabekomission besteht aus 3 Kollegen*innen der Abteilung Kinder, Jugend und Jungen Erwachsenen, sowie einem Vertreter des BDKJ Diözesanverbandes. Die Geschäftsführung des Bereichs Pastoralentwicklung begleitet die Komission beratend.

 

Referent der Fachstelle
Yannick Freida

Verantwortlich für inhaltliche Fragen. 

Seelsorgerin für Junge Erwachsene
Stefanie Gruner
Jugendreferentin GleisX
Hanna Wibbeke
BDKJ Diözesanvorsitzender
Kilian Kowol
Geschäftsführung
Casandra Fernandez Luna

Verantwortlich für finanzielle Fragen.

Ansprechpartner

Referent der Fachstelle
Yannick Freida

Kontaktdaten:
0151 16143071

0201 2204-504

Bischöfliches Generalvikariat
Zwölfling 16
45127 Essen

Verantwortlich für inhaltliche Fragen. 

Geschäftsführung
Casandra Fernandez Luna

Kontaktdaten:
0201 2204-363

Bischöfliches Generalvikariat
Zwölfling 16
45127 Essen

Verantwortlich für finanzielle Fragen!

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